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Der Versorgungsausgleich ist ins Blickfeld des BVerfG gekommen – genauer gesagt die externe Teilung bei Anrechten aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse. Dazu kommt ein Referentenentwurf des BMJV. Was bedeutet das in der Praxis?

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Der bAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur bAV für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten (§ 100 EStG). Das Ziel: Den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten bAV über Direktversicherung, Pensionskasse und -fonds bei Geringverdienern verbessern.

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Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung als Reaktion auf den coronabedingten ersten Lock-Down die Fristen und Anforderungen für Insolvenzanträge der Unternehmen ausgesetzt beziehungsweise verlängert. Diese sind allerdings zum 30.9.2020 ausgelaufen. Nicht zuletzt auch durch den aktuellen…

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Bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen verfolgt das Bundessozialgericht eine strenge Linie. Aktuelle Urteile bestätigen das: Arbeitgeber müssen betriebliche Renten der Krankenkasse melden, auch wenn diese während des Erwerbslebens von den Arbeitnehmern privat finanziert werden.

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Am 14.8.2020 hat die „Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)“ der Europäischen Kommission Entwürfe der Regulierungs- und Durchführungsbestimmungen für die Ausgestaltung des Pan-European Personal Pension Products (PEPP) übergeben.

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01. September 2020

Kein Relikt: Das Sterbegeld

Wie hängt das Sterbegeld mit der bAV zusammen – und was sagt der Bundesfinanzhof zur Steuerpflicht?

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Wenn Versorgungszusagen aus dem Durchführungsweg der Direktzusage auf einen Pensionsfonds übertragen werden sollen, kann der dafür erforderliche Aufwand vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe abgezogen werden. Höhe und Zeitraum des Abzugs sind von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig.

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Gemäß Betriebsrentengesetz muss ein Arbeitgeber für die von ihm zugesagten bAV-Leistungen auch dann einstehen, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Wie Leistungen zu versteuern sind, die infolge dieser Einstandspflicht vom Arbeitgeber gezahlt werden, hat jetzt das BMF geklärt.

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