ein neuer US-Präsident hat sein Amt angetreten, eine neue Bundesregierung ist gewählt – und auch beim Thema bAV steht die Welt nicht still. In unserem Frühjahrsnewsletter informieren wir Sie über alles Wichtige und Wissenswerte zu aktuellen Fragen und Entwicklungen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV).
So blicken wir in der Rubrik „Aktuelles“ auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, das sich mit der Frage auseinandersetzte, ob der Rückkaufswert einer Direktversicherung einen Versorgungsbezug darstellt. Was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers mit der betrieblichen Altersversorgung passiert, erfahren Sie in der Rubrik „Praxis“.
In der Rubrik „Recht“ fassen wir vier aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Thema bAV für Sie zusammen: So entschied das Oberlandesgericht (OLG) München, dass Direktversicherungsleistungen einem GGF in der Insolvenz nicht entzogen werden können. Das OLG Saarbrücken befasste sich mit der Frage, ob eine begünstigte Person Ansprüche gegen den Rückdeckungsversicherer ihrer Unterstützungskassen-Versorgung geltend machen kann. Im Beitrag Zulässigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Betriebsrente lesen Sie alles Wichtige zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Longial Justiziarin Anja Sprick erörtert zudem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf eine Klage des PSVaG gegen einen Insolvenzverwalter wegen Anmeldung von Forderungen.
In der Rubrik „Finanzen und Steuern“ spielen drei weitere Gerichtsentscheidungen die Hauptrolle, zum einen zur Übertragung von Gesellschafter-Geschäftsführer-Pensionszusagen auf Pensionsfonds, zum anderen zur Berücksichtigung einer arbeitsrechtlich unzulässigen Dynamisierungsklausel bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und zuletzt zur steuerlichen Rückstellung bei noch ungeregelten Vorruhestandsfällen.
Und abschließend erfahren Sie in der Rubrik „Hätten Sie’s gewusst?“, bis zu welcher Höhe Betriebsrenten im Falle einer Unternehmensinsolvenz vor einem Zahlungsausfall gesichert sind.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und spannende Lektüre!
Herzliche Grüße,
Ihre Longial-Geschäftsleitung