Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche Altersversorgung im Blick“. Unter vielen Weitblick-Beiträgen der letzten Jahre stand Dr. Paulgerd Kolvenbach als Autor. Nach 15 Jahren ist Dr. Kolvenbach jetzt in den wohlverdienten Ruhestand gegangen und hat den Staffelstab an Michael Hoppstädter übergeben. Er widmet sich in dieser Ausgabe dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, einem der beherrschenden bAV-Themen 2017. Daher stellt sein Beitrag „Enthaftung und Garantie“ den Beginn einer Serie dar, in der wir Ihnen den jeweils aktuellen Stand, die wichtigsten Inhalte sowie die Auswirkungen des Gesetzes vorstellen werden. Begleitet wird die Serie durch ein zweiteiliges Webinar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der bereits in der letzten Ausgabe angekündigte Beitrag über die Verjährung von Rentenraten komplettiert die Rubrik „Praxis“. „Abschläge bei vorgezogener Inanspruchnahme einer bAV“, „Berechnungsbegriff bei einem Beherrschungsvertrag“, eine EuGH-Entscheidung zur Spätehenklausel sowie ein Übersichtsartikel zu Pensionskassen und Insolvenz sind die Inhalte der Rubrik „Recht“. In „Finanzen I Steuern“ erhalten Sie ein Update zum § 253 HGB – denn leider ist ein Ende der Niedrigzinsphase nicht in Sicht. Auf unserer Homepage finden Sie jederzeit eine Übersicht über die Entwicklung der HGB- und IFRS-Rechnungszinssätze. Ebenso können Sie dort stets aktuelle Zinsempfehlungen für die internationale Bewertung Ihrer Pensionsverpflichtungen (zum Beispiel nach IAS 19) abrufen. Fachbeiträge über das Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen und ein BFH-Urteil zur Übernahme einer Pensionszusage runden die aktuelle Ausgabe ab.
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
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Ihre Longial-Geschäftsleitung