Nach ersten Praxisfällen zeigt sich, dass der neue Versorgungsausgleich für viele Unternehmen nach wie vor eine variable Unbekannte und eine große Herausforderung darstellt. Eingespielte und jahrelang erprobte Bearbeitungsprozesse müssen von den Versorgungsträgern neu definiert werden. Insbesondere versicherungsmathematische Berechnungen der Ansprüche sind in die Prozesskette neu aufzunehmen. Für viele Unternehmen sind diese neuen Aufgaben und Anforderungen schwer einzuschätzen.
Der Arbeitgeber erhält zunächst einen überarbeiteten Auskunftsbogen vom Familiengericht, der vom Versorgungsträger innerhalb einer vorgegebenen Frist vollständig zu beantworten ist. Dabei muss der Versorgungsträger über ein umfassendes Know-how zur Beantwortung des Auskunftsersuchens verfügen. Kernelement ist die Abgabe eines Teilungsvorschlags mit der Berechnung des Ehezeitanteils, des Ausgleichswerts sowie des korrespondierenden Kapitalwerts. Hierbei sind die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Berechnungen unter Berücksichtigung bestimmter Wertermittlungsvorgaben detailliert und verständlich nachzuweisen. Darüber hinaus ist die Entscheidung des Arbeitgebers hinsichtlich interner oder externer Teilung sowie die Höhe der in Abzug gebrachten Kosten mitzuteilen. Die generelle Vorgehensweise sollte daher vom Arbeitgeber vorab in einer sog. Teilungsordnung festgelegt werden, um die o. g. Anforderungen mit vertretbarem Aufwand zu bearbeiten.
Auf Nachfrage des Familiengerichts können weitere Erläuterungen erforderlich werden. Im späteren Verlauf kann das Gericht sogar bei Unklarheiten zur Aufklärung des Sachverhalts das persönliche Erscheinen des Versorgungsträgers als Verfahrensbeteiligter anordnen. Daher ist eine plausible Beantwortung des Fragebogens und Erläuterung der Berechnungen ratsam.
Bei der internen Teilung ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte wie ein mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedener Mitarbeiter zu behandeln. Eine lebenslange Verwaltung des neuen und alten Anrechts ist die Folge. Bei konstant hohen Scheidungsraten bedeutet dies, dass die Anzahl der zu administrierenden Anwartschaften deutlich steigt.
Fazit:
Die Anforderungen des Familiengerichts sind sehr komplex und ohne entsprechendes Know-how nicht zu bewältigen. Um den administrativen Aufwand gering zu halten, kann der Arbeitgeber die versicherungsmathematischen Berechnungen durch den Pensionsgutachter durchführen lassen und sogar die ganzheitliche Abwicklung über einen externen Dienstleister veranlassen.
Tanja Oberem, Beraterin für betriebliche Versorgungslösungen bei Longial |