ausgabe 02/2011
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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche
Altersversorgung im Blick“. Im zweiten Quartal 2011 beschäftigen wir uns mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, ob aufgrund einer Begrenzung anrechenbarer Dienstzeiten in Pensionsplänen eine Diskriminierung wegen Alters vorliegt. In der Rubrik „recht“ zeigen wir Ihnen, wie sich die Anhebung der Regelaltersgrenzen und die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten auf die betriebliche Alterversorgung (bAV) auswirken. Außerdem berichten wir über die Folgen einer Absenkung des Rechnungszinses und der Einführung von Unisex-Tarifen für die Versicherungsnehmer und deren betriebliche Altersversorgung. Ein Thema mit praktischem Bezug stellt der Beitrag „Bindungswirkung der betrieblichen Altersversorgung“ dar, der die bAV als personalpolitisches Instrument im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte vorstellt.

Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche
Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.

Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiter-
empfehlen.

Ihre Longial-Geschäftsleitung


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aktuelles      

Keine Diskriminierung wegen Alters durch Begrenzung der anrechenbaren Dienstzeit im Pensionsplan

In Versorgungsordnungen wird oftmals die Höhe der Altersleistung auf Basis der anrechenbaren Dienstzeit und der pensionsfähigen Bezüge berechnet. So kann beispielsweise die für die Altersleistung relevante anrechenbare Dienstzeit auf eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren begrenzt werden.
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praxis      

Bindungswirkung der betrieblichen Altersversorgung

Viele Arbeitgeber haben in letzter Zeit die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Instrument der Mitarbeiterbindung wiederentdeckt.
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recht      

Anhebung der Regelaltersgrenze und Auswirkungen auf die bAV

Seit dem 01.01.2008 hat der Gesetzgeber durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Geburtsjahrgänge ab 1947 schrittweise auf die Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben. 
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Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der bAV

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 20.04.2010 – 3 AZR 370/08 seine bisherige ständige Rechtsprechung zu den Auswirkungen eines Erziehungsurlaubs auf die Höhe der betrieblichen Altersversorgung bestätigt. 
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finanzen      

Unisex und Senkung des Garantiezinses: Was bedeutet das für die bAV?

In den letzten Wochen trafen die Lebensversicherer zwei Veränderungen, die deutlichen Einfluss auf das Leistungsniveau ihrer Versicherungsprodukte haben werden. 
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