ausgabe 03/2011
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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sie erhalten heute die aktuelle Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche Altersversorgung im Blick“.
 
Beginnen möchten wir mit wichtigen Ergebnissen aus unserer bAV-Umfrage, die wir von April bis Ende Juni unter Personalentscheidern durchgeführt haben. An dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön an alle Beteiligten. Die Antworten erlauben eine interessante Momentaufnahme des bAV-Managements in den Unternehmen. Außerdem erfahren Sie mehr über Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber, alle drei Jahre die Anpassungen der laufenden Betriebsrenten zu prüfen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen in der Rubrik „praxis“, wie Sie sich als attraktiver Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern darstellen.
Die Gestaltung eines flexiblen Renteneintritts zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr wird immer wichtiger. Welche Lösungen es für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand gibt, lesen Sie in der Rubrik „recht“.
Als letztes Thema beschäftigen wir uns mit der Mitbestimmung in der betrieblichen Altersversorgung. Unter welchen Voraussetzungen dabei der Betriebsrat einzubinden ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
 
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aktuelles      

bAV-Monitor: Kenntnisse der Personaler über betriebliche Altersversorgung schneiden besser ab als erwartet

Leistet die betriebliche Altersversorgung (bAV) das, was sie leisten kann? Dieser Frage ist Longial in einer Umfrage unter Personalentscheidern in mittelständischen Unternehmen von April bis Ende Juni 2011 nachgegangen.
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praxis      

Sozialleistungs-Marketing: Wer Gutes tut, sollte auch darüber reden!

Die Einführung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) im Jahr 2001 hat der betrieblichen Altersversorgung (bAV) tiefgreifende Änderungen - insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Verbreitung - gebracht.
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Anpassung der Betriebsrenten zu prüfen

Aus dem Betriebsrentengesetz (§ 16 Abs. 1 BetrAVG) ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ab Rentenzahlungsbeginn alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen zu prüfen.
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recht      

Flexibel von der Arbeit in den Ruhestand gleiten

Das demografische Problem Deutschlands kann man schlagwortartig in zwei Sätze fassen: Wir leben immer länger. Wir werden immer weniger. 
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Mitbestimmung in der bAV

Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, und plant der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung einzuführen oder eine vorhandene zu ändern, stellt sich die Frage, ob bzw. wie der Betriebsrat einzubinden ist. 
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