Versicherungsmathematisches Gutachten nach BilMoG.

Mit dem versicherungsmathematischen Gutachten erhält das Unternehmen eine kompakte und umfassende Darstellung aller relevanten Werte der zugrunde liegenden Pensionsverpflichtung. Bestehen in einem Unternehmen unmittelbare Pensionszusagen, sog. Direktzusagen, ist es als Grundlage für den Jahresabschluss unerlässlich.

Das ab 2010 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fordert in den §§ 246 und 253 HGB erstmals eine handelsrechtliche Bewertung von Pensionszusagen, die sich deutlich von der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebenen unterscheidet. Für die Unternehmen bedeutet das, dass sie im handelsrechtlichen Jahresabschluss andere Pensionsrückstellungen ausweisen müssen als in der Steuerbilanz.

Unser versicherungsmathematisches Gutachten zeigt alle Details in einem Dokument und gibt im Textteil alle Erläuterungen, die für Ihr Verständnis notwendig sind. Für Ihren Steuerberater ist es eine Arbeitsgrundlage, in der er sämtliche für den Jahresabschluss erfoderlichen Werte vorfindet und in seine Systeme übernehmen kann.

Welche handelsrechtlichen Werte bekommen Sie mit Ihrem Gutachten?

  • die Pensionsrückstellung nach § 249 HGB in Verbindung mit § 253 HGB, ggf. saldiert mit vorhandenem Deckungsvermögen nach § 246 HGB
  • den Betrag, den Sie in Ihrer GuV als Aufwand bzw. Ertrag aus der Veränderung Ihrer Pensionsrückstellung ausweisen müssen, ggf. saldiert mit der Veränderung eines vorhandenen Deckungsvermögens und gemäß § 246 HGB zerlegt in die Komponenten Zins- und übrigen Aufwand
  • den Betrag, mit dem Sie das laufende Wirtschaftsjahr mindestens belasten müssen, wenn Sie noch ein Verteilungsdefizit aus der ertsmaligen Umstellung auf die Bewertung nach BilMoG haben (sog. Unterschiedsbetrag)
  • alle nach § 285 Nr. 24 f HGB notwendigen Angaben zur Offenlegung im Anhang zur Bilanz

Welche steuerlichen Werte bekommen Sie mit Ihrem Gutachten?

  • den Wert der Pensionsrückstellung gemäß § 6a EStG, ggf. unter Berücksichtigung eines bestehenden sog. Fehlbetrages
  • den Betrag einer steuerlich zulässigen Zuführung oder Auflösung der Pensionsrückstellung

Welche weiteren Werte bekommen Sie mit Ihrem Gutachten?

  • die Beitragsbemessungsgrundlage für die Prämienzahlung an den Pensionssicherungsverein VVaG, Köln
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