- Aktueller Rentenwert
- Beitragsbemessungsgrenze RV/AV
- Beitragsbemessungsgrenze KV/PV
- Beitragssätze zur Sozialversicherung
- Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV
- Verbraucherpreisindex
- Grenze für einseitige Abfindungen nach § 3 Abs. 2 BetrAVG
- Grenze für Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 Abs. 1 EStG
- PSV-Beitragssatz
- PSV-Höchsthaftungsgrenzen
Aktueller Rentenwert
Die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich aus verschiedenen Berechnungsfaktoren zusammen. Der „aktuelle Rentenwert“ ist dabei ein wichtiger Faktor. Er spiegelt die Rentenleistung wieder, die ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung für einen sogenannten Entgeltpunkt erhält. Einen Entgeltpunkt erhält der Versicherte, wenn er in dem zu Grunde liegenden Jahr exakt das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt hat.
Ein Entgeltpunkt entspricht also aktuell 28,61 EUR monatlicher Altersrente (West) bzw. 26,39 EUR monatlicher Altersrente (Ost).
Gültigkeit ab | West | Ost |
01.07.2015 | 29,21 € | 27,05 € |
01.07.2014 | 28,61 € | 26,39 € |
01.07.2013 | 28,14 € | 25,74 € |
01.07.2012 | 28,07 € | 24,92 € |
01.07.2011 | 27,47 € | 24,37 € |
01.07.2010 | 27,20 € | 24,13 € |