ausgabe 04/2009

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Ausblick auf das Jahr 2010

Die verbleibenden Wochen in 2009 sind durch die Jahresendarbeiten bestimmt. Trotzdem sollten wir die Entwicklungen im Auge behalten, die die betriebliche Altersversorgung (bAV) im kommenden Jahr beeinflussen werden.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hält diesbezüglich auf den ersten Blick keine Überraschungen bereit. Die Notwendigkeit einer Gegenfinanzierung der geplanten Steuersenkungen lässt jedoch vermuten, dass steuerliche Erleichterungen in der bAV kaum Aussichten auf Verwirklichung haben dürften. Dies bezieht sich z. B. auf immer noch regelungsbedürftige Tatbestände in Zusammenhang mit der Übertragung von Anwartschaften auf den Pensionsfonds.

Inwieweit die geplante "Entbürokratisierung" und "Flexibilisierung" der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge auch Auswirkungen auf die bAV haben wird, muss zunächst abgewartet werden. Eine mögliche Annäherung von Altersvorsorge und Vermögensbildung, z. B. im Rahmen verbesserter Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, kann Folgen für die bAV haben. Allerdings muss aber auch hier zunächst der politische Willensbildungsprozess stattfinden, bevor Konkreteres abgeleitet werden kann.

Die betriebliche Altersversorgung wird im kommenden Jahr jedoch mit den bereits heute in Kraft getretenen gesetzlichen Veränderungen genügend zu tun haben.

So enthüllen nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs erste Praxisfälle die Dimension der damit verbundenen administrativen Herausforderungen. Die Suche nach effizienten Lösungen, gegebenenfalls auch außerhalb des Unternehmens durch externen Ausgleich oder in Form des Outsourcings der Administration, wird sich verstärken.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 wirksam. Zum einen müssen Direktzusagen mit deutlich höheren Rückstellungen bewertet werden. Zum anderen werden die Veränderungen bei der bilanziellen Behandlung kapitalgedeckter Versorgungszusagen, sei es unmittelbarer oder mittelbarer (Stichworte: Saldierung bzw. Fehlbetrag im Anhang), zu Probeberechnungen und sich daran anschließenden Anpassungsüberlegungen führen. Angleichungen können dabei auf der Passivseite durch Umgestaltung bestehender Pensionszusagen als auch auf der Aktiv- und Passivseite durch Auslagerungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Eine erste ganz konkrete Auswirkung des BilMoG ist der Entwurf der sog. Rückstellungsabzinsungsverordnung. Darin wird der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen nach deutschem Handelsrecht für September 2009 mit einem Wert von 5,27 Prozent (pauschal anwendbarer Rechnungszins für eine Restlaufzeit von 15 Jahren) vorgegeben. Wie hierzu passend HGB-konforme Bewertungsansätze für künftige Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen zu treffen sind, wird noch Gegenstand weiterer Fachdiskussionen sein.

Wir werden Sie in unserem "Weitblick" über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten, gezielte Hinweise geben und Hilfen zu aktuellen Entwicklungen anbieten.

Dr. Paulgerd Kolvenbach Sprecher der Geschäftsführung bei Longial

2. Auflage: Bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen am 9. November erschienen

Die Zweitauflage des Praxishandbuchs "Bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen" ist am Montag, den 9. November im Schäffer-Poeschel Verlag erschienen. Neben den durch Zeitablauf notwendig gewordenen Änderungen sind hier insbesondere die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) eingearbeitet.

Das Fachbuch befasst sich ausführlich mit sämtlichen Fragestellungen, die bei einer Ausgliederung der Pensionsverpflichtungen auf Unternehmen zukommen. Viele Mitarbeiter der Longial haben als Autoren mitgewirkt.

Eine erste Leseprobe finden Sie hier.


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