Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2010 beginnen, eine eigenständige handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen vorgeschrieben. Hiermit sind neue erweiterte Anforderungen an das versicherungs-mathematische Gutachten für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag verbunden. Mit dem erweiterten Gutachten stellt Longial ihren Kunden alle notwendigen Unterlagen zur zukünftigen gesetzes-konformen Bilanzierung ihrer Pensionsverpflichtungen zur Verfügung: - Berücksichtigung der neuen Bewertungsparameter (Zins, Trends) für die Ermittlung der Erfüllungsbeträge
- Berücksichtigung von saldierungspflichtigen Deckungsvermögen
- Trennung von Zins- und Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung
- Dokumentation einer möglichen Verteilung von außerordentlichen Zuführungen
- alle notwendigen Angaben für den Bilanzanhang
Eine Musterdarstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens möchten wir Ihnen vorab auf unserer Homepage unter www.Longial.de vorstellen.
Dr. Andreas Jurk, Geschäftsführer bei Longial |