ausgabe 01/2013







30. Januar  2013

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IFRS-Rechnungszins – Datenbasis im Umbruch?

In der Diskussion um die Ermittlung des Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen nach den Grundsätzen von IAS 19 mehren sich die Stimmen, die eine Ausweitung der bisher üblicherweise verwendeten Datengrundlage fordern. Hintergrund ist, dass die bislang zugrundeliegenden Renditen hochwertiger Unternehmensanleihen im Zuge der Finanzkrise immer weiter ausdünnen. Dies führt zu einer zunehmenden Volatilität des Rechnungszinses und in der Tendenz zu sinkenden Rechnungszinssätzen. Die damit einhergehende Erhöhung des bilanziellen Verpflichtungsumfangs belastet die Unternehmen in erhöhtem Maße.

Nach den Regelungen von IAS 19.78 (2008) bzw. IAS 19.83 (2011) bemisst sich der Rechnungszins an den Renditen „hochwertiger Unternehmensanleihen“. Dabei sollen Währung und Laufzeit konsistent zu Währung und geschätzter Laufzeit der Verpflichtungen sein. Hierzulande hat es sich eingebürgert, unter „hochwertigen Unternehmensanleihen“ solche zu verstehen, die von den bekannten Rating-Agenturen eine durchschnittliche Bewertung mit AA erhielten. Ende September 2012 waren in dem häufig herangezogenen iBoxx EUR Corporates AA Index, im für Pensionsverpflichtungen besonders wichtigen, langlaufenden Segment, jedoch nur noch neun Schuldtitel von sechs Emmittenten gelistet. Gerade diesen Anleihen kommt jedoch das höchste Gewicht bei der Ableitung des Rechnungszinses zu. Es verwundert daher nicht, dass die Marktteilnehmer verstärkt fordern, die Datenbasis entsprechend zu vergrößern. Vorgeschlagen wird beispielsweise, dass auch solche Anleihen berücksichtigt werden, die nur von einer der drei großen Rating-Agenturen mit einer AA-Bewertung geführt werden. Ein weiterer Vorschlag geht dahin, dass sowohl AAA- als auch AA- und A-Anleihen einbezogen werden (der sogenannte „6A-Ansatz“). Diese Ausweitung des Anleiheuniversums dürfte zwar nicht zu wesentlich höheren Rechnungszinssätzen führen, allerdings zu einer deutlich geringeren Volatilität. Erfahrungsgemäß führt bei einem gemischten Bestand eine Schwankung des Rechnungszinses um ein Prozentpunkt zu einer Veränderung des Verpflichtungsumfangs von 15 - 20 Prozent, sodass bereits eine Verringerung der Volatilität von hohem Nutzen für die bilanzierenden Unternehmen wäre.
Zu nennenswert höheren Rechnungszinssätzen würde erst die Hinzunahme von BBB-Anleihen führen. Dies bedeutet eine Bezugnahme auf den Begriff „Investment Grade“. Diesem Ansatz ist jedoch eher kritisch zu begegnen. Nicht zuletzt, da sich unter diesen Schuldtiteln auch solche befinden, die über Renditen von bis zu 10 Prozent verfügen.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das bisher fast durchgängig verwendete Verfahren zur Bestimmung der Datenbasis für die Ableitung des Rechnungszinses von den Marktteilnehmern zunehmend hinterfragt wird. Die Umsetzung alternativer Ansätze erfordert jedoch einen Konsens zwischen den Unternehmen und ihren Wirtschaftsprüfern. In diese Richtung gehende Äußerungen des IFRS Interpretations Committee wären daher ebenfalls hilfreich. Ob sich diese jedoch durchsetzen, bleibt abzuwarten. Wir werden unsere Kunden hierüber informieren, sobald sich entsprechende Entscheidungen abzeichnen.

Mark Walddörfer, Geschäftsführer der Longial


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