ausgabe 03/2010
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editorial      

Betriebliche Altersversorgung im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Weitblick“. Im dritten Quartal 2010 haben wir für Sie wieder einige aktuelle Aspekte und interessante Fragestellungen zur betrieblichen Altersversorgung zusammengestellt. Das sind unsere Themen:

Entlastung bei administrativen Aufgaben verspricht ein neues bAV Portal, das Longial Experten anhand der Praxisanforderungen von Personalern entwickelt haben. 

Wie betriebliche Pensionszusagen im Scheidungsfall unter Ehepartnern geteilt werden, bleibt ein relevantes Thema für das Personalmanagement. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns erneut damit – diesmal geht es um steuerliche Fallstricke beim Versorgungsausgleich.

Aus der aktuellen Rechtsprechung greifen wir Urteile auf, die eine uneingeschränkte Pflicht zur Zahlung von PSV-Beiträgen auch für rückgedeckte Versicherungen bestätigen.

Und schließlich informieren wir über Arbeitgeberpflichten, wenn eine Pensionskasse in Schieflage gerät.

Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, freuen wir uns, wenn Sie ihn weiterempfehlen.


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aktuelles      

Administrieren, dokumentieren, kommunizieren – Webbasierte Portallösungen gewinnen an Bedeutung und sparen Kosten

Im Laufe ihres Arbeitslebens kommen Arbeitnehmer in aller Regel mehrfach mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Berührung: Schon früh nehmen sie an einem System der laufenden Entgeltumwandlung teil, nach einem ersten oder zweiten Karriereschritt erhalten sie meist eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage, und in späteren Jahren kommt oft die Teilnahme an einem Modell der Deferred Compensation (Entgeltumwandlung gegen Einmalbeträge) hinzu.
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praxis      

Überraschungen beim Versorgungsausgleich in der Praxis

Im letzten Newsletter haben wir darüber berichtet, dass die Versorgungsausgleichskasse als Auffanglösung für die externe Teilung von betrieblichen Altersversorgungszusagen gegründet wurde.
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recht      

Keine niedrigeren PSV-Beiträge für rückgedeckte bAV

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigten kürzlich, dass Versorgungssysteme, die der Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein (PSV) unterliegen, auch bei Abschluss von Rückdeckungsversicherungen vollumfänglich sicherungspflichtig sind und keine ermäßigte Beitragsbemessungsgrundlage – wie z.B. bei einer Durchführung über einen Pensionsfonds – herangezogen werden kann.
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finanzen      

Einstandspflicht des Arbeitgebers für Pensionskassenzusagen

Derzeit werden aufgrund des starken Anstiegs der PSV-Beiträge wieder Modelle für eine risikoorientierte Beitragsstruktur des Pensionssicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) diskutiert. In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 03.03.2010 (Aktenzeichen 8 Sa 187/09) bemerkenswert, das Folgendes für eine Pensionskassenzusage über eine regulierte Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) feststellt:
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