Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die neue Ausgabe des Longial Newsletters „Betriebliche Altersversorgung im Blick“. Im zweiten Quartal 2011 beschäftigen wir uns mit einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, ob aufgrund einer Begrenzung anrechenbarer Dienstzeiten in Pensionsplänen eine Diskriminierung wegen Alters vorliegt. In der Rubrik „recht“ zeigen wir Ihnen, wie sich die Anhebung der Regelaltersgrenzen und die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten auf die betriebliche Alterversorgung (bAV) auswirken. Außerdem berichten wir über die Folgen einer Absenkung des Rechnungszinses und der Einführung von Unisex-Tarifen für die Versicherungsnehmer und deren betriebliche Altersversorgung. Ein Thema mit praktischem Bezug stellt der Beitrag „Bindungswirkung der betrieblichen Altersversorgung“ dar, der die bAV als personalpolitisches Instrument im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte vorstellt.
Sollten Sie zu diesen und weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung Fragen haben oder eine tiefer greifende Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Pensionsexperten gerne zur Verfügung.
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Ihre Longial-Geschäftsleitung
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