• 17. August 2016

Altersvorsorge weltweit: Tabellarische Übersicht

Beschäftigt man sich mit internationalen Versorgungsleistungen, fällt aus deutscher Sicht auf, dass auch zahlreiche andere Länder vor demografischen Problemen stehen. In diesen Ländern wird zum Teil mit deutlichen Einschnitten an den Rahmenbedingungen der staatlichen Rentenversicherungssysteme gearbeitet. Dabei steht das Renteneintrittsalter in vielen Ländern (zum Beispiel Dänemark oder Finnland) im Fokus. Teilweise geht man dort auch wesentlich weiter als das in Deutschland der Fall ist: In Dänemark wurde beispielsweise das Renteneintrittsalter auf das 68. Lebensjahr angehoben und mit einer dynamischen Anpassung gekoppelt, bei der alle fünf Jahre eine Anhebung vorgenommen wird, wenn sich die Lebenserwartung entsprechend entwickelt.

In vielen anderen Ländern, insbesondere in Übersee, fällt auf, dass bei betrieblicher Versorgung nicht die betriebliche Altersversorgung im Vordergrund steht, sondern vielmehr die zusätzliche Krankenversicherung.

Im Folgenden eine Übersicht verschiedener Staaten mit ihren Änderungen in der betrieblichen oder gesetzlichen Versorgungslandschaft. Arbeitgeber, die in diesen Ländern vertreten sind, sollten sich frühzeitig mit den Änderungen beschäftigen und gegebenenfalls Anpassungen an ihren individuellen Versorgungsplänen treffen.
 

Land

Änderungen

Australien

Hier wird diskutiert, die Abschlussvergütungen (Provisionen, Courtagen) auf Altersversorgungsprodukte zu begrenzen. Eine Entscheidung dazu soll 2016 fallen.

Brasilien

Die staatliche Gesundheitsagentur ANS verpflichtet Krankenversicherer, ab 2016 alle zwei Jahre den Krankenversicherungsschutz um neue medizinische Leistungen oder Verfahren zu ergänzen.

Dänemark

Hier wurde die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung von 65 auf 68 Jahre angehoben. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Regelaltersgrenze künftig dynamisch ist. Alle fünf Jahre erfolgt eine Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass für Arbeitnehmer die nach dem 31.12.1974 geboren wurden, die Regelaltersgrenze das 70. Lebensjahr sein wird.

Finnland

Auch in Finnland ist eine große Rentenreform verabschiedet worden. Wesentlicher Aspekt ist die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Für 2025 ist eine Überprüfung des Renteneintrittsalters beschlossen. Falls erforderlich, werden dann weitere Erhöhungen des Renteneintrittsalters vorgenommen. Teilverrentungsmöglichkeiten werden nach und nach abgeschafft.
Der Arbeitgeber-Beitrag ist abhängig vom Alter des Arbeitnehmers und richtet sich ab sofort nach dem zu versteuernden Einkommen und nicht mehr nach dem pensionsfähigen Einkommen.

Frankreich

Von 2016 an sind Arbeitgeber in Frankreich verpflichtet, eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter einzurichten. Dafür gibt es einen Katalog an Mindestleistungen wie die Kostenerstattung für Zahnersatz, Krankenhauskosten, bestimmte Medikamente oder radiologische Untersuchungen. Die Kosten für diese Krankenversicherungspläne muss zu mindestens 50 Prozent der Arbeitgeber tragen.

Kanada

Einige Änderungen zur gesetzlichen Gesundheitsvorsorge können Auswirkungen auf betriebliche Krankenversicherungspläne haben. Die Regierung plant eine Offensive zur Verbreitung der Impfrate in den kommenden fünf Jahren. Lohnfortzahlung für Elternzeit soll ebenso ausgebaut werden wie der Zugang zu Palliativpflegeleistungen. Dies kann betriebliche Krankenversicherungspläne mittelfristig verteuern.
Darüber hinaus wurden in den einzelnen Provinzen zusätzliche Änderungen beschlossen.

Kroatien

Für die „ergänzende Krankenversicherung“ wird die Prämie nach der Empfehlung des kroatischen Krankenversicherungsinstituts um mehr als 25 Prozent erhöht. Die „ergänzende Krankenversicherung“ ist eine Zusatzversicherung, welche die gesetzlichen Mindestleistungen ergänzt. Sie wird sowohl von der staatlichen Krankenversicherung als auch von privaten Krankenversicherern angeboten.

Schweiz

Für bestimmte Versorgungspläne muss der Arbeitgeber ab 2016 keine Mindestgarantien mehr gewähren. Scheidet ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen aus, erhält er nur den aktuellen Kündigungswert seines Versorgungskontos.
Weitere Änderungen werden diskutiert, sollen aber nicht vor 2020 umgesetzt werden, wie z.B.

  • die Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen vom 64. auf das 65. Lebensjahr,
  • das Alter, ab dem Rentenbeiträge zu zahlen sind, soll vom 25. auf das 21. Lebensjahr reduziert werden,
  • die Rentenleistung für das bei Renteneintritt vorhandene Versorgungskapital soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken.

Süd-Korea

Alle Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern müssen bis Ende 2016 eine bAV für die Mitarbeiter einrichten. In mehreren Stufen wird das in den kommenden Jahren auch auf Arbeitgeber mit weniger Mitarbeitern ausgeweitet, bis im Jahr 2022 auch Unternehmen mit nur einem Arbeitnehmer eine solche bAV einrichten müssen. Die Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit einer beitragsorientierten Versorgung (Prämie mindestens 1/12 der Jahresvergütung) oder einer Leistungszusage (zugesagte Versorgungsleistung entspricht mindestens einem Monatsgehalt).

USA

Arbeitgeber sind verpflichtet, Auskünfte über den Krankenversicherungsschutz ihrer Mitarbeiter zu erteilen. In 2016 ist dafür nun erstmals eine Frist (maximal bis zu 30.06.2016) vorgegeben worden. Arbeitgeber, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, können mit Ordnungsgeld belegt werden.

Haben Sie Fragen zu betrieblichen Versorgungslösungen außerhalb von Deutschland? Wir sind Partner des International Benefits Network (IBN) und können Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern weltweit Lösungen und Unterstützung für alle Arten von betrieblichen Versorgungsleistungen bieten. Sprechen Sie uns an.

Michael Hoppstädter, Leiter Consulting, Longial