Rechengrößen
Wir bieten Ihnen auf den folgenden Seiten aktuelle Informationen zu bAV-relevanten Werten.
So finden Sie zum Beispiel die aus unserer Sicht wichtigsten Rechengrößen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie zum Beispiel die Grenze für einseitige Abfindungen oder den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen zur Entgeltumwandlung.
Aber auch allgemeine Angaben, wie Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung sind enthalten.
Aktueller Rentenwert
Die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich aus verschiedenen Berechnungsfaktoren zusammen. Der aktuelle Rentenwert ist dabei ein wichtiger Faktor.
Beitragsbemessungsgrenze RV | AV
Unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) versteht man den jährlichen Bruttolohnbetrag, bis zu dem Beiträge in die jeweilige gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen sind.
Beitragsbemessungsgrenze KV | PV
Unter der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) versteht man den jährlichen Bruttolohnbetrag, bis zu dem Beiträge in die jeweilige gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen sind.
Beitragssätze zur Sozialversicherung
Der Beitragssatz zur Sozialversicherung ist der Anteil des Arbeitsentgelts, welcher zur sozialen Sicherung an die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen ist.
Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV
Die Bezugsgröße ist eine Rechengröße in der deutschen Sozialversicherung, aus der verschiedene Werte aus verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherungssysteme abgeleitet werden.
Verbraucherpreisindex
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden.
Grenze für einseitige Abfindungen nach § 3 Abs. 2 BetrAVG
Seit dem 01.01.2005 dürfen Leistungen und unverfallbare Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung durch Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages abgefunden werden (§ 3 Abs 1 BetrAVG).
Grenzen für Entgeltumwandlung
Seit dem 01.01.2002 haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, der beim Arbeitgeber eingefordert werden kann.
PSV-Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland.
PSV-Höchsthaftungsgrenzen
Die Leistungen des Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) im Fall einer Insolvenz sind in der Höhe begrenzt.