01. Dezember 2021

Absenkung der BBG (West): Keine Ausnahmeregelung für die bAV

Der im September 2021 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rente hat auch Auswirkungen auf die bAV.


Das BMAS hat am 7.9.2021 den Referentenentwurf zu einer Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2022 veröffentlicht. Mit der Verordnung werden diese maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2020) turnusgemäß angepasst. Eine Einordnung dazu von Michael Hoppstädter auf LeiterbAV.