22. Mai 2019
Brexit – Gesetzgeber schafft eine Lösung für die Limited
können (Pressemitteilung der Longial vom 12.2.2019), so kann hier seit Ende März 2019 Entwarnung gegeben werden.
Im Rahmen des sogenannten Brexit-Steuerbegleitgesetzes wird § 12 des Körperschaftsteuergesetzes dahin geändert, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union steuerlich nichts an der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht einer zum Beispiel in Deutschland ansässigen Limited im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes ändert.
Dadurch, dass die Limited weiterhin der Körperschaftsteuerpflicht unterliegt und nicht wie eine Personengesellschaft oder gar ein Einzelunternehmer behandelt wird, scheint auch die steuerliche Anerkennung der bAV der an der Limited beherrschend beteiligten Directors weiterhin möglich zu sein.
Bernd Wilhelm-Werkle, LL.M. Syndikusrechtsanwalt, Leiter Geschäftsbereich Beratung, Longial