22. Mai 2019
EU übernimmt Änderungen an IAS 19 in Europäisches Recht
(Details). Sie sind damit für IFRS-Bilanzierer innerhalb der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen.
Dr. Marcus Reich, Aktuar DAV | Sachverständiger IVS, Aktuariat, Longial