16. August 2017
Longial Pensionsplan: Transparenz und Kostensensibilität bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Weitblick:
Die EZB sendet erste Signale, dass die Zinswende kommt - wenn das tatsächlich so ist, wie wird sich das auf die Unternehmen auswirken, die Pensionsrückstellungen in ihrer Bilanz haben?
Michael Hoppstädter:
Die Zinswende wird sich nur sehr, sehr langsam auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen auswirken. Das liegt an der Vorschrift im Handelsgesetzbuch (HGB), wonach der Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen aus einem zehnjährigen Durchschnitt eines Referenz-Marktzinses gebildet werden muss. Steigende Marktzinsen werden daher erst mit erheblicher Zeitverzögerung auf die Pensionsrückstellungen durchschlagen.
Weitblick:
Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen haben also weiter mit hohen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kämpfen und entsprechend hohe Belastungen der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung zu ertragen. Wie können betroffene Arbeitgeber handeln, die den Teufelskreis aus sinkenden Zinsen und steigenden Pensionsrückstellungen verlassen wollen?
Michael Hoppstädter:
Eine Lösung stellt die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger dar. Als Versorgungsträger kommen Pensionsfonds oder Unterstützungskassen infrage, die jeweils in unterschiedlichen Ausprägungen am Markt angeboten werden. Nach unserer Erfahrung ist ein Pensionsfonds mit einem nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan für eine solche Auslagerung sehr gut geeignet. Daher hat die Longial einen eigenen Pensionsplan, den "Longial Pensionsplan", innerhalb der ERGO Pensionsfonds AG entwickelt.
Weitblick:
Was genau bedeutet das für ein Unternehmen, wenn es sich für die Auslagerung mit dem Longial Pensionsplan entscheidet?
Michael Hoppstädter:
Zunächst bedeutet das, dass die Pensionsverpflichtungen des Unternehmens auf den Pensionsfonds als neuen Versorgungsträger übertragen werden. Der Versorgungsberechtigte erwirbt dadurch gegen den Pensionsfonds einen eigenen Rechtsanspruch, er hat also einen zusätzlichen Schuldner für seine Betriebsrente. Übertragen werden können bereits laufende Rentenleistungen oder erdiente Anwartschaften, egal ob lebenslange Renten- oder einmalige Kapitalleistungen. Und neben den Altersleistungen sind selbstverständlich auch vorzeitige Versorgungsleistungen wie Hinterbliebenen- oder Invalidenrenten übertragbar. Darüber hinaus werden die Versorgungsverpflichtungen durch einen Pensionsfonds mit Kapital unterlegt, das in besonderen Kapitalanlagen, zum Beispiel eigens entwickelten Spezialfonds angelegt wird.
Weitblick:
Und worin liegt nun der bilanzielle Vorteil? Wie wird der angesprochene Teufelskreis aus sinkenden Zinsen und steigenden Pensionsrückstellungen verlassen?
Michael Hoppstädter:
Durch die Übertragung auf einen Pensionsfonds wird die handelsrechtlich gebildete Pensionsrückstellung für den ausgelagerten Teil der Versorgungsverpflichtungen grundsätzlich aufgelöst. Die Höhe des Deckungsvermögens im Pensionsfonds ist dabei eine wichtige Größe. Nur im Anhang zur Bilanz ist die Höhe der Versorgungsverpflichtungen, der sogenannte "Erfüllungsbetrag", noch auszuweisen. Wenn der Erfüllungsbetrag für den ausgelagerten Teil dann aufgrund des stetig sinkenden Rechnungszinses steigt, ist das nicht mehr erfolgswirksam. Das heißt: Die Erhöhung des Erfüllungsbetrages stellt keinen Aufwand mehr dar, der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen werden muss. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der "Immunisierung der GuV" vor künftigen Rechnungszinsreduzierungen.
Weitblick:
Sie sprechen von den handelsrechtlichen Auswirkungen. Wird das denn auch steuerlich begleitet?
Michael Hoppstädter:
Auch die steuerliche Pensionsrückstellung ist für den ausgelagerten Teil der Versorgungsverpflichtungen vollständig aufzulösen. Und quasi nebenbei ergeben sich in vielen Fällen mit der Auslagerung noch interessante steuerliche Effekte: So sind beispielsweise Erträge aus Kapitalanlagen für Unternehmen grundsätzlich steuerpflichtig. Solange die Anlage jedoch innerhalb des Pensionsfonds erfolgt, bleiben die Erträge für das Unternehmen steuerfrei. Erst mit einer Rückübertragung von Deckungsmitteln auf den Arbeitgeber fallen Steuern an.
Weitblick:
Der Longial Pensionsplan hat den Anspruch, sowohl bei der Ersteinrichtung als auch im weiteren Verlauf besonders kostengünstig zu sein. Und Sie beschreiben ihn als "liquiditätsschonende" Lösung. Wie gewährleisten Sie das?
Michael Hoppstädter:
Alle mit der Auslagerung verbundenen Kosten werden transparent dargestellt. Wir "verstecken" sie nicht in den zu zahlenden Einmalprämien, sondern stellen sie dem Kunden ganz offen dar. Und durch die Selbstverpflichtung zur Transparenz waren wir im Grunde schon gezwungen, besonders scharf zu kalkulieren. Denn ein teurer Pensionsfonds kann noch so transparent sein: Im Vergleich zu Wettbewerbern wird er dennoch schlechter dastehen. Und wir haben den Anspruch, mit dem Longial Pensionsplan besonders gut im Wettbewerb zu stehen! Und natürlich gilt: Geringe Kosten sind per se liquiditätsschonend. Zudem bieten wir mehrere Optionen, die Liquidität des Unternehmens zu schonen. So können Unternehmen die erforderliche Einmalprämie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren strecken und bereits bestehende Kapitalanlagen wie Rückdeckungsversicherungen in den Pensionsfonds einbringen. Auf diese Weise werden alte Rechnungszinsen gesichert und teure Vertragskündigungen vermieden.
Weitblick:
Welche Partner sind an dem Longial Pensionsplan beteiligt?
Michael Hoppstädter:
Die beteiligten Partner ERGO und MEAG sind eine weitere Stärke des Longial Pensionsplans. Die ERGO Pensionsfonds AG ist einer der ältesten Pensionsfonds am Markt. Sie stellt die rechtliche Hülle, die "legal entity" wie man so schön sagt, und ist unter anderem für die Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Über die MEAG haben wir Zugriff auf drei Spezial- und einen institutionellen Investmentfonds, die allesamt speziell für die Kapitalanlage von Pensionsvermögen entwickelt und ausgerichtet sind.
Die Longial ist dabei der operative Partner der Unternehmen. Zum einen begleiten wir die Unternehmen bei der Auslagerung und übernehmen die konzeptionelle Beratung oder unterstützen Vertriebspartner bei der Beratung. Zum anderen verwalten wir für den Pensionsfonds die übernommenen Versorgungsverpflichtungen und stehen damit auch nach der Auslagerung im regelmäßigen Austausch mit den Unternehmen. Doch aus unserer langjährigen Erfahrung in der Administration - aktuell betreuen wir ca. 120.000 Versorgungsverpflichtungen - wissen wir, dass Unternehmen mit Teillösungen in der Verwaltung nicht gedient ist. "Früher weiter denken" ist bekanntlich der Leitgedanke der Longial. Die aktiven Versorgungsanwärter bauen in der Regel weitere Versorgungsansprüche (sogenannter "Future Service") auf. Zudem bestehen häufig mehrere Versorgungssysteme im Unternehmen. In der Verwaltung also nur auf die im Longial Pensionsplan übernommenen Versorgungsverpflichtungen zu schauen, hilft den Unternehmen nur bedingt. Daher verwaltet die Longial nach der Auslagerung auch den Future Service sowie eventuell zusätzlich bestehende Versorgungssysteme. Und natürlich gilt das sowohl für Anwartschaften als auch für Rentenzahlungen.
Weitblick:
Vielen Dank für das Gespräch.
Weitere Details unter www.longial.de/pensionsplan/.
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