08. August 2018

Neue Sterbetafeln „RT 2018 G“ veröffentlicht

Am 20.7.2018 hat die Heubeck-Richttafeln-GmbH neue Sterbetafeln für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen veröffentlicht. Unternehmen müssen mit einem leichten Anstieg ihrer Pensionsrückstellungen im bevorstehenden Jahresabschluss rechnen.


Neue Tafeln „RT 2018 G“
Mit der Veröffentlichung der neuen „Richttafeln 2018 G“ werden die biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand gebracht. Sie ersetzen die bisher gültigen „Richttafeln 2005 G“. Damit bleibt die grundsätzliche Struktur der „G“enerationentafeln erhalten. Das heißt, auch das neue Tafelwerk ermittelt die Sterbewahrscheinlichkeiten in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang.

Dabei hat sich der Trend zur steigenden Lebenserwartung erneut bestätigt – auch wenn das Tempo des Anstiegs in den letzten Jahren nachgelassen hat. Zuletzt war nur noch ein Zuwachs von weniger als einem Monat pro Geburtsjahrgang zu verzeichnen. Das Datenmaterial ist jedoch noch nicht ausreichend, um hieraus eine dauerhafte Abschwächung des Langlebigkeitstrends abzuleiten.

Weitere Erkenntnisse der aktuellen Sterblichkeitsanalyse sind die fortgesetzte Angleichung der Lebenserwartung zwischen Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Und sowohl die Wahrscheinlichkeit einer Invalidisierung als auch die Sterbewahrscheinlichkeiten nach Invalidität sind für rentennahe Jahrgänge rückläufig.

Erstmals wurden auch sozioökonomische Faktoren in der Ableitung der neuen Tafeln berücksichtigt. Dadurch wird Forschungsergebnissen Rechnung getragen, wonach Arbeitnehmer mit einem höheren Arbeitseinkommen eine höhere Lebenserwartung haben.

Leichter Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet
Die Auswirkungen der neuen Rechnungsgrundlagen hängen von der jeweiligen Mitarbeiter- und Zusagestruktur eines Unternehmens ab. Im Mittel ist aber wohl mit einem moderaten Anstieg der Pensionsrückstellungen zu rechnen.

Richard Herrmann, Vorstand der Heubeck AG, rechnet mit einem Anstieg der steuerlichen Rückstellungen von 0,8 bis 1,5 Prozent, während die Auswirkungen auf den handelsbilanziellen Verpflichtungsumfang (Handelsgesetzbuch (HGB) und IAS 19) sich zwischen 1,5 und 2,5 Prozent bewegen dürften. So müsste also beispielsweise ein Unternehmen mit einer handelsbilanziellen Pensionsrückstellung von 1 Mio. Euro mit einem Sonderaufwand aus dem Richttafelwechsel von 15.000 bis 25.000 Euro rechnen.

Unterschiedliche Erfassung in Abhängigkeit vom Rechnungslegungsstandard
Die Erfassung des Effekts aus dem Richttafelwechsel erfolgt je nach Rechnungslegung unterschiedlich. In der Steuerbilanz ist ein Anstieg über (mindestens) 3 Jahre verteilt zuzuführen (§ 6a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)) und erfordert daher eine Vergleichsberechnung mit alten und neuen Rechnungsgrundlagen im Jahr des Umstiegs. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Tafeln ist die Anerkennung durch das Bundesfinanzministerium (BMF). Ein entsprechendes BMF-Schreiben wird noch vor der nächsten Bilanzsaison erwartet.

Nach dem HGB ist der Umstellungseffekt direkt im Jahr des Wechsels vollständig aufwandswirksam zu erfassen. Hier müssen sich Unternehmen also auf eine Zusatzbelastung der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2018 einstellen.
Nach internationalen Bilanzierungsregeln (IAS 19) erfolgt die Erfassung hingegen als sogenanntes „Remeasurement“ erfolgsneutral im Eigenkapital (OCI). Auch in diesem Fall ist eine entsprechende Vergleichsbewertung erforderlich.

Dr. Marcus Reich, Aktuar DAV | Sachverständiger IVS, Aktuariat, Longial