04. September 2019

PSV-Beitragssatz 2019: Schätzung unter zwei Promille

Auf der Mitgliederversammlung des PSVaG wurde eine erste Schätzung für den zu erwartenden Beitragssatz 2019 veröffentlicht. Der PSVaG hat eine historisch geringe Anzahl von Insolvenzen zu verzeichnen. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung konnte für die Zukunft vorgesorgt werden.


Schätzung Beitragssatz 2019
In der Pressemitteilung des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) wird berichtet, dass den PSVaG im Jahr 2019 bisher eine mit 372 historisch geringe Anzahl an Insolvenzen betroffen hat. Jedoch ist der Aufwand pro Insolvenz gestiegen, weshalb das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bei 660 Mio. Euro liegt. Als Grund dafür werden einige Großschäden im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 genannt. Nachdem der Beitragssatz im letzten Jahr mit 2,1 Promille festgelegt worden ist, geht der PSVaG für das Jahr 2019 von einem Beitragssatz unter 2,0 Promille aus.

Für Krisenjahre wurde vorgesorgt
In den vergangenen Jahren konnte durch die positive wirtschaftliche Entwicklung für etwaige Krisenjahre vorgesorgt werden. Im Jahr 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zielgröße für den Ausgleichsfonds von 6 Promille auf 9 Promille (ca. 3 Mrd. Euro) der Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) erhöht. Diese Zielgröße wurde bereits Ende 2018 fast erreicht. Durch das Konstrukt des Ausgleichsfonds können in Jahren höherer Schadenvolumina Mittel entnommen werden, die den Beitragssatz auf ein niedrigeres Niveau sinken lässt und damit die Liquidität der Mitgliedsunternehmen schont.

Meldepflichten zukünftig online vornehmen
Inzwischen können Neuanmeldungen oder gesellschaftsrechtliche Änderungen dem PSVaG online mitgeteilt werden. Ab dem Jahr 2020 soll außerdem die Möglichkeit bestehen, die Beitragsbemessungsgrundlage elektronisch mitzuteilen. Ob damit ein Versand des eingescannten Erhebungsbogens per E-Mail oder eine Meldung über ein Mitgliederportal gemeint ist, bleibt abzuwarten. Mittelfristig wird das Ziel ausgegeben, dass ein Mitgliederportal erstellt wird, über das alle Meldepflichten abgewickelt werden können.

Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Im Weitblick 2/2018 wurde bereits ein Rechtsstreit des PSVaG vor dem EuGH thematisiert, bei dem sich der PSVaG dagegen wehrt, Rentenzahlungsverpflichtungen eines insolventen Arbeitgebers im Durchführungsweg Pensionskasse zu übernehmen, da er nach deutschem Recht dafür nicht zuständig ist. Jedoch ist der Generalanwalt beim EuGH der Meinung, dass Deutschland für eine Insolvenzsicherung sorgen müsse. Die Entscheidung des EuGHs wird mit Spannung erwartet und bei Veröffentlichung im Weitblick kommentiert werden.

Fazit

Der PSVaG geht von einem Beitragssatz im Jahr 2019 unter 2,0 Promille aus. Die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre wurde dazu genutzt, den Ausgleichsfonds auf 9 Promille (ca. 3 Mrd. Euro) der BBG anzuheben, sodass auch in Jahren mit höherem Schadenvolumen Mittel entnommen werden können, um Beitragsspitzen reduzieren zu können.

Benjamin Eickmeier, Aktuar DAV, Aktuariat, Longial