04. Dezember 2019
PSV mit höherem Beitragssatz aufgrund anziehenden Insolvenzgeschehens
Der PSVaG ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der bAV in Deutschland. Derzeit sind rund 95.400 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2019 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen.
Der PSVaG finanziert seine Leistungen über ein Umlageverfahren. Der steigende Beitragssatz spiegelt die nachlassende Konjunktur und die damit verbundene wachsende Zahl der Unternehmensinsolvenzen wider. Er ist der höchste seit dem Jahr der Finanzkrise in 2009, der damals bei ausgewöhnlich hohen 14,2 Promille lag. Um Härten für die Mitgliedsunternehmen abzumildern, hatte der PSVaG damals die Streckung eines Teils des Beitrags über mehrere Jahre ermöglicht.
Dr. Marcus Reich, Aktuar DAV | Sachverständiger IVS, Aktuariat, Longial