03. September 2018
Unternehmensverkauf und -nachfolge: Wohin mit den Pensionszusagen? Anlässe für die Auslagerung auf den Longial PensionsPlan
Aus der Nische in den Fokus
Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) fristen häufig ein Schattendasein. Nur einmal im Jahr wird ein kurzer Blick auf das versicherungsmathematische Gutachten geworfen, mit dem die Auswirkungen für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens aufgezeigt werden. „Spätestens bei dem Verkauf des Unternehmens oder der Nachfolge innerhalb der Familie werden die Pensionsverpflichtungen aber endgültig ein Thema“, ergänzt Michael Hoppstädter. Für alle Beteiligten gilt zu klären: Wohin mit den Zusagen?
Unternehmensverkauf: Steigerung des Unternehmenswertes
Wie viel ist das Unternehmen wert? Vor, spätestens aber während des Verkaufsprozesses wird diese Frage gestellt und der Wert des zu verkaufenden Unternehmens ermittelt. Dabei weichen die Vorstellungen des Verkäufers und des potentiellen Käufers häufig deutlich voneinander ab. Nicht selten sind vor allem Pensionsverpflichtungen der Grund für die Diskussionen. „Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ist es daher von Interesse, die Pensionsverpflichtungen rechtzeitig vor dem Verkauf aus dem Unternehmen herauszulösen“ erläutert der Longial Geschäftsführer. So sichert der Verkäufer seine Pensionszusagen unabhängig von der künftigen Unternehmensentwicklung. Und der Käufer kann ein Unternehmen frei von Versorgungsverpflichtungen des Vorgängers übernehmen. Wie das konkret aussieht, erläutert Michael Hoppstädter: „Bei der Auslagerung der Verpflichtungen auf den Longial PensionsPlan erwirbt der Verkäufer mit der Übertragung einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung direkt gegen den Pensionsfonds. Die Auslagerung führt dabei regelmäßig zu einer Steigerung des Unternehmenswertes – was in der Regel auch zu einem höheren Verkaufspreis führt.
Unbelastete Unternehmensnachfolge
Bei der (familiären) Nachfolge sind Pensionsverpflichtungen ebenfalls oft ein Hemmschuh: Die Pensionsrückstellungen belasten die Bilanz und die laufenden Pensionszahlungen die verfügbare Liquidität. Hier ist eine Lösung erstrebenswert, die die Kinder entlastet, andererseits aber die Pensionszahlungen sicherstellt. „Auch dafür ist die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den Longial PensionsPlan eine geeignete Lösung“, so Michael Hoppstädter. „Und neben der unmittelbaren Entlastung der Bilanz und der GuV bringt die Übertragung der Verpflichtungen auch Vorteile bei der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer mit sich. Denn in den ersten drei Jahren nach Übertragung auf den Longial PensionsPlan reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer.“
Knackpunkt: Nachschussverpflichtung?
Der Longial PensionsPlan ist ein nicht versicherungsförmiger Pensionsplan. Das bedeutet: Geht die bei Vertragsabschluss zugrunde gelegte Kalkulation nicht auf – etwa weil die Kapitalanlage eine geringere Wertentwicklung ausweist als erwartet oder der Versorgungsberechtigte länger lebt als kalkuliert – dann muss das Unternehmen, also der Käufer beziehungsweise Nachfolger, eine Nachschusszahlung an den Pensionsfonds leisten. Der Longial Geschäftsführer zu diesem vermeintlichen „Knackpunkt“ bei einer Auslagerung: „Für den Longial PensionsPlan spricht, dass den vermeintlichen Risiken auch nennenswerte Chancen gegenüberstehen: Läuft die Kapitalanlage besser, bleibt die Überrendite beim Käufer beziehungsweise Nachfolger. Sind die Versorgungsverpflichtungen durch Tod früher erfüllt als erwartet, dann verbleibt auch das Restkapital beim Käufer beziehungsweise Nachfolger. Ein weiterer Vorteil: Die Übertragung auf den Longial PensionsPlan erfordert deutlich weniger Liquidität als bei einer vergleichbaren Auslagerung mit Garantien. Und mehr Liquidität stärkt das Unternehmen.“