19. Februar 2020
Weiterentwicklung des Longial PensionsPlans der ERGO Pensionsfonds AG: Erweiterte Flexibilität bei Auszahlung und Rückdeckungsversicherung
Die neuen Features im Detail:
- Flexibilität in der Auszahlung
Neben der lebenslangen Renten- und der einmaligen Kapitalleistung können Kapitalzahlungen nun auch gestreckt werden. Das heißt: Eine Kapitalleistung kann auf Wunsch des Versorgungsberechtigten auf bis zu 12 gleich hohe Jahresraten verteilt ausgezahlt werden. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass nun zusätzliche Versorgungszusagen ausgelagert werden können, die heute noch Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) belasten.
- Rückdeckungsversicherung beitragspflichtig fortführen
Viele Unternehmen haben zur Finanzierung von Pensionsverpflichtungen Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, insbesondere, wenn es sich um Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Solche Rückdeckungsversicherungen können zur Finanzierung des für die Übertragung der Pensionsverpflichtungen kalkulierten Beitrages in den Longial PensionsPlan eingebracht werden. Dabei kann der Wert der Rückdeckungsversicherung bis zu 90 Prozent des kalkulierten Beitrages betragen – einzigartig im Markt. Bislang musste die Rückdeckungsversicherung jedoch beitragsfrei gestellt werden. Mit der Weiterentwicklung des Longial PensionsPlans kann die Rückdeckungsversicherung nun auch beitragspflichtig fortgeführt werden. Damit bleibt den Unternehmen der Versicherungsschutz für vorzeitige Leistungsfälle wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten. Und der gegebenenfalls hohe Rechnungszins bei Vertragsabschluss wird als risikoarme Kapitalanlage weiter genutzt.
- Einbringung der Rückdeckungsversicherung
Neben der Abtretung des bestehenden Versicherungsvertrages an den Pensionsfonds kann ab sofort auch ein Versicherungsnehmerwechsel vorgenommen werden. Damit wird der Pensionsfonds Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung. Das Unternehmen löst sich somit sowohl von der Pensionsverpflichtung als auch des damit zusammenhängenden Versicherungsvertrages. Selbstverständlich wird auch in diesem Fall die Versicherungsleistung ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen dieses Unternehmens beziehungsweise dieses Versorgungsberechtigten verwendet. Zusammen mit der beitragspflichtigen Fortführung der Rückdeckungsversicherung kann so zum Beispiel beim Verkauf des Unternehmens eine vollständige Trennung der Versorgungszusage vom Unternehmen erreicht werden.
- Zusätzliche Flexibilität ab Rentenbeginn
Unternehmen können jetzt wählen, ob die eingebrachte Rückdeckungsversicherung bei Rentenbeginn kapitalisiert wird oder die Rentenleistung aus der Rückdeckungsversicherung an den Pensionsfonds fließt. Darüber hinaus kann nun auch bei Auslagerung einer bereits laufenden Rentenleistung eine Rückdeckungsversicherung eingebracht werden, auch wenn diese bereits Rentenzahlungen leistet. Mit dieser neuen Option kann das Nachschussrisiko für das Unternehmen ab Rentenbeginn in vielen Fällen deutlich reduziert werden.
- Beitragsorientierte Leistungszusagen auslagern
Die Auslagerung beitragsorientierter Leistungszusagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist jetzt ebenfalls möglich. Dies war bislang auf Leistungszusagen beschränkt. Auch damit erweitert sich für Unternehmen das Spektrum von auszulagernden Versorgungszusagen, die heute noch den Jahresabschluss belasten.
Für weitergehende Informationen und/oder eine ausführliche Beratung stehen unsere Experten unter pensionsplan@longial.de zur Verfügung.
Michael Hoppstädter, Geschäftsführer, Longial