29. April 2015
Arbeitgeber fordern Abbau steuerlicher Belastungen bei der bAV
An politischen Vorschlägen, der Betriebsrente zu einer größeren Verbreitung zu verhelfen, mangelt es nicht. Doch ist eine Neuordnung überhaupt erforderlich? Das auf mittelständische bAV-Lösungen spezialisierte Beratungsunternehmen Longial hat 300 Entscheider aus mittelständischen Unternehmen nach ihrer Meinung gefragt.
Eine große Mehrheit von knapp 70 Prozent der mittelständischen Betriebe verfolgt die aktuellen Diskussionen zur Verbreitung der bAV insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen mit starkem Interesse – so eines der Ergebnisse der aktuellen Umfrage, an der sich rund 300 Unternehmer beteiligten. „Angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik und deren Auswirkungen auf die Betriebsrente ist das kein Wunder“, kommentiert Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer von Longial und Initiator der Umfrage. 2014 hatte sich – ebenfalls im Rahmen einer Kundenumfrage – nur knapp die Hälfte der Arbeitgeber über die Auswirkungen der Zinsschmelze auf die Pensionsrückstellungen Gedanken gemacht.
Führen die politischen Vorschläge zum Ziel?
Vorschläge zur besseren Verbreitung der bAV gibt es in der Zwischenzeit zahlreich – doch welche sehen die betroffenen Arbeitgeber als besonders vielversprechend an? Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Spiel gebrachte „Sozialpartnermodell Betriebsrente“, auch als „Tarifrente“ oder „Nahles-Rente“ bezeichnet, findet nur bei 19 Prozent Zustimmung. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Skepsis, die seitens Arbeitgeber, Verbänden, Versicherungen, Beratern und Gewerkschaften in der Diskussion um den BMAS-Vorschlag bereits deutlich wurde – mit entsprechenden Konsequenzen: „Die Bundesregierung scheint bei der Tarifrente inzwischen ein wenig zurückzurudern“, beobachtet Paulgerd Kolvenbach. In Reaktion auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung kürzlich betont, es handele sich nicht um einen Referentenentwurf, sondern lediglich um einen Diskussionsvorschlag. Auch das immer wieder ins Spiel gebrachte „Opting-out“, das heißt, die verbindliche Festlegung zur Entgeltumwandlung im Arbeitsvertrag, findet mit nur sechs Prozent Zustimmung kaum
Rückhalt bei den befragten Arbeitgebern.
Große Mehrheit fordert steuerliche Förderung
Die Beschränkungen der Zuwendungen, beispielsweise bei Direktversicherungen, beurteilen viele Arbeitgeber hingegen als großes Hindernis für die Verbreitung der bAV: Mehr als die Hälfte der Befragten sehen in einer Verdoppelung des steuerlichen Zuwendungsrahmens (nach § 3 Nr. 63 EStG) den stärksten Hebel, um Betriebsrenten flächendeckend in den Betrieben zu etablieren. Dies würde dem faktisch höheren Finanzierungsbedarf seitens der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Aktuell liegt die Obergrenze bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, zuzüglich 1.800 Euro. Auf die zusätzliche Frage nach individuellen Vorschlägen, wie die Attraktivität der bAV gesteigert werden könnte, sprach sich die Mehrheit weiterhin für eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen aus. Auch die Pflicht, in der Auszahlungsphase die vollen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen, sehen viele als Hemmschuh für die Betriebsrente an.
Arbeitgeberfinanzierte Unterstützung der bAV
Fast die Hälfte der befragten Unternehmen beteiligen sich an den Pensionszusagen für ihre Arbeitnehmer: Ein Viertel bietet ihren Mitarbeitern eine rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistung. 20 Prozent unterstützen die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer durch Zuschüsse, beispielweise in Höhe der ersparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die reine Entgeltumwandlung durch die Arbeitnehmer bieten 45 Prozent an.
„Die Umfrageergebnisse zeigen sehr deutlich, dass die Unternehmen Veränderungen an den bestehenden Systemen für Betriebsrenten für zielführender erachten als neue Einrichtungen“, fasst bAV-Experte Kolvenbach zusammen. „Dabei steht der Abbau von steuerlichen Belastungen an erster Stelle der Prioritätenliste. Das ist ein klarer Auftrag an das Bundesfinanzministerium, das Betriebsrentensystem steuerlich zu vereinfachen.“ Auf die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Verbesserung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der bAV darf man daher gespannt sein...