08. Oktober 2015
Bundesregierung will Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen entlasten
Seit Monaten stöhnen die Unternehmen in Deutschland unter einem dramatischen Anstieg der Pensionslasten. Seit einiger Zeit ist Bewegung in die Diskussion gekommen: Nach Arbeitgebern und Fachverbänden fordern nun auch Bundestag und Bundesrat die Regierung auf, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Was das für Unternehmen bedeutet und wann sie mit einer Umsetzung der Pläne konkret rechnen können, fasst bAV-Experte Mark Walddörfer vom Pensionsberater Longial zusammen.
Der Niedrigzins ist ein Dauerthema in der Wirtschaftspresse. In letzter Zeit rücken immer mehr die Auswirkungen der Zinsschmelze auf mittelständische Unternehmen mit Pensionslasten in den Vordergrund. Warum führen die Belastungen gerade jetzt zu teilweise dramatischen Auswirkungen?
Explodierende Pensionslasten: Warum jetzt?
Hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Pensionsleistungen unmittelbar zugesagt (wie bei einer Direktzusage), dann muss er dafür bilanzielle Rückstellungen bilden. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich danach, welchen Wert die späteren Betriebsrenten in der Gegenwart haben (der sogenannte Barwert). Für die Verzinsung der Rückstellungen ist der sogenannte handelsrechtliche Rechnungszins ausschlaggebend. „Er wurde 2010 mit der Reform des Handelsrechtes (BilMoG) eingeführt und bemisst sich nach einem Verfahren, das auf Euro-Festzins-Swapsätzen basiert und Aufschläge auf Grundlage der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen berücksichtigt. Er wird als Durchschnitt der letzten sieben Jahre von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt“, erläutert der Longial-Experte. Seit Jahren ist allerdings ein Verfall der Rendite solcher Anleihen an den Finanzmärkten zu beobachten. Über sieben Jahre hinweg macht sich dieser Verfall jetzt –
mit zeitlicher Verzögerung – spürbar in den Pensionslasten der Unternehmen bemerkbar.
Pensionslasten steigen dramatisch an
Denn es gilt: Je niedriger der Zins, desto höher die anzusetzenden Rückstellungen – selbst dann, wenn sich die Höhe der später zu leistenden Altersversorgung gar nicht ändert! Walddörfer legt anhand einer Musterberechnung den dramatischen Hebeleffekt des Zinses offen: „Ein durchschnittliches Unternehmen musste die Pensionsrückstellungen seit Einführung des BilMoG zu Beginn des Jahres 2010 wegen des Verfalls des Rechnungszinses um rund 10 Prozent erhöhen. Das ist jedoch kein Vergleich zu dem, was jetzt bevorsteht: So wird die Zusatzbelastung allein in diesem Jahr weitere 15 Prozent ausmachen – also deutlich mehr, als in den letzten fünf Jahren zusammen!“ Und damit nicht genug: Sollte die Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten anhalten, dann müssen sich die Unternehmen auch in den Folgejahren auf ähnlich hohe Zusatzlasten einstellen. Zusätzlich verschärft sich die Situation, da die Betriebe die Belastungen steuerlich nicht voll berücksichtigen dürfen. „So werden die Arbeitgeber durch die Versteuerung von real nicht existierenden Gewinnen doppelt belastet“, fasst der bAV-Experte zusammen.
Höchste Zeit für die Bundesregierung
Höchste Zeit also, dass die Bundesregierung einschreitet! Doch die tut sich schwer. Schließlich war ein erklärtes Ziel der Reform des Handelsrechtes eine marktnähere Bewertung der Pensionsverpflichtungen. Eine Entlastung der Unternehmen, ohne dieses Ziel aufzugeben, ist keine triviale Aufgabe. Favorisiert wird derzeit offenbar eine Ausweitung des Zeitraums von sieben Jahren bei der Zinsfestlegung auf zwölf oder 15 Jahre. „In der Tat würde diese Maßnahme zunächst einmal für eine Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig“, kommentiert Walddörfer und ergänzt: „Verharren die Finanzmärkte weiterhin auf niedrigem Niveau, werden die Unternehmen die niedrigen Renditen mittelfristig dennoch in ihren Bilanzen spüren.“ Es handelt sich also im Wesentlichen um eine Verschiebung der Belastungen auf spätere Jahre, verbunden mit der Hoffnung, dass irgendwann eine Trendwende an den Kapitalmärkten einsetzt.
Steuerliche Bewertung auf dem Prüfstand
Deutlich interessanter ist da die Ankündigung der Bundesregierung, auch den seit Jahrzehnten konstanten Zins in der steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand stellen zu wollen. „Hier könnte echtes Entlastungspotential für die Unternehmen stecken“, meint der Longial-Experte, „allerdings werden sich die Unternehmen noch gedulden müssen: Denn dem Vernehmen nach ist mit einem solchen Schritt nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.“ Und dann wohl auch nur in einem Maße, das die öffentlichen Haushalte nicht über Gebühr belastet. Nicht auszuschließen, dass diese Pläne am Ende haushaltspolitischen Überlegungen geopfert werden. Trotz Reformbemühungen bleiben die Unternehmen also weitgehend auf sich allein gestellt. In dieser Situation gilt es, die bereits heute vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.