17. August 2017
Europäische Bestrebungen zur Förderung der Altersvorsorge - Was steckt hinter „PEPP“ und „DC Framework“?
Private Altersvorsorge mit PEPP
Nach Vorarbeit der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA („European Insurance and Occupational Pensions Authority“) hat die EU-Kommission am 29. Juni einen legislativen Vorschlag für das europaweite, private Altersvorsorgeprodukt PEPP vorgelegt. PEPP steht für „Pan European Personal Pension Product“. „Ziel ist es, die private Altersvorsorge mit einer EU-weit einheitlichen Lösung attraktiver zu gestalten“, so Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH. Jedes Vorsorgeprodukt soll fünf verschiedene Anlageoptionen bieten. Diese reichen von einem sehr geringen Anlagerisiko bis hin zu einer risikoreichen, aber mehr Rendite versprechenden Anlagenstrategie.
bAV ohne Grenzen?
Die Lösungen werden grenzüberschreitend angeboten. Das heißt für die EU-Bürger: Wer in einen anderen EU-Mitgliedsstaat zieht, kann seine Europa-Rente mitnehmen. Daher empfiehlt die EU-Kommission auch, PEPP dieselben steuerlichen Vergünstigungen zukommen zu lassen wie den nationalen Altersvorsorgeprodukten – selbst wenn die europäische Variante die nationalen Anforderungen für Altersvorsorgelösungen nicht erfüllt. Vertriebskosten sollen aufgrund eines Online-Vertriebs nahezu entfallen. Die Vielfalt der Produkte soll eine breite Palette an Anbietern mit entsprechendem Wettbewerb untereinander gewährleisten, darunter Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, (staatliche) Pensionseinrichtungen und Versorgungskassen. Zudem ist geplant, dem Arbeitnehmer alle fünf Jahre einen kostenlosen Wechsel des Anbieters, der Anlageoption und sogar der Auszahlungsmodalität (Rente, Einmalzahlung, eine Kombination davon oder regelmäßige Entnahmen) zu gewährleisten.
Kritik und Fragen zu PEPP
Der nun vorgelegte Vorschlag basiert auf den seit 2014 von EIOPA ausgearbeiteten, mit der Fachwelt diskutierten und 2016 vorgelegten Grundlagen der EIOPA. Gerade aus den in der Altersversorgung bereits gut entwickelten Ländern – wie etwa Deutschland, Niederlande und Schweden – wird seit den ersten Informationen zu PEPP deutliche Kritik an den Plänen geäußert. Michael Hoppstädter begrüßt zwar die Bemühungen der Kommission, das Bewusstsein für eine Altersvorsorge zu wecken und gleichzeitig eine europäische Lösung anzubieten, die auch die Kapitalmarktunion stärkt. Gleichzeitig gibt er zu bedenken: „Aus deutscher Sicht bedarf es sicher keiner EU-weiten ‚Second-regime‘-Lösung. Das Angebot an Altersvorsorgelösungen und auch die Verbreitung in der Bevölkerung ist in Deutschland auf einem im Vergleich zur EU überdurchschnittlichen Niveau. Eine weitere Verbreitung und eine Stärkung der Altersvorsorge sind auch mit den nationalen Lösungen zu schaffen. Aber der Aufbau grenzüberschreitender Lösungen, die eine Mitnahme von einem in das andere Mitgliedsland ermöglichen – oder wenigstens vereinfachen – ist wichtig und zu unterstützen. Der Auf- beziehungsweise Ausbau einer Kapitalmarktunion ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB und der wachsenden Herausforderungen bei Infrastruktur und Demographie in den einzelnen Ländern von elementarer Bedeutung.“
Knackpunkt: die steuerliche Behandlung
Für den Longial Geschäftsführer ist der entscheidende Knackpunkt die steuerliche Behandlung der Europa-Rente: Wie ist die Mitnahme einer PEPP-Lösung von einem EU-Land zum anderen möglich, wenn ein steuerlicher Rechtsrahmen auf der ganzen EU-Ebene fehlt? Wie schafft man europaweit das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass zusätzliche Vorsorge für das Alter dringend notwendig ist und die Nachfrage nach PEPP entsprechend angekurbelt wird?
Europäischer Rahmen für bAV mit reinen Beitragszusagen
Aufbauend auf den Erfahrungen in der Diskussion um PEPP hat EIOPA bereits das nächste Altersvorsorgeprojekt im Blick: Für die bAV wünscht sich die Behörde eine EU-weite Lösung für beitragsorientierte betriebliche Versorgungslösungen. Mit einem grenzüberschreitenden Rahmen DC Framework („Pan-European Occupational Defined Contribution Framework“) möchte sie europäischen Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, die Rentenpläne ihrer Angestellten besser zu verwalten, Kosten zu reduzieren und langfristige Finanzierungen zu optimieren. Übergeordnetes Ziel ist eine europaweite finanzielle Aufsicht, einhergehend mit einer weitgehenden Übertragung nationaler Kompetenzen. Und gerade daran entfacht sich die deutliche Kritik aus verschiedenen Mitgliedsstaaten – auch aus Deutschland.
Steuerliche Vorgaben: national oder europäisch?
„Es drängt sich der Verdacht auf, dass die EIOPA auf eine deutliche Ausweitung ihres Mandates drängt. Denn die Produktlösungen zu PEPP müssen beispielsweise von der EIOPA zugelassen werden. Dabei ist die bAV primär durch nationales Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht bestimmt. Natürlich gilt es, hier Verbesserungen für den EU-weiten Arbeitsmarkt zu schaffen. Aber ob dafür eine Ausweitung der EIOPA-Befugnisse erforderlich ist, ist zumindest fraglich“, so der Longial Geschäftsführer. Er plädiert dafür, dass sich EIOPA auf die Abschaffung von Hemmnissen eines grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes konzentriert und sich zum Beispiel für eine EU-weite Portierung von bAV-Anwartschaften einsetzt beziehungsweise die Rahmenbedingungen dafür schafft. Denn mit neuen DC Frameworks erreicht man die vielen bereits bestehenden Versorgungsanwartschaften nicht. „Dabei liegen genau hier die Probleme bei grenzüberschreitenden Wechseln“, so das Fazit von Michael Hoppstädter zu den europäischen Plänen rund um die Altersvorsorge.