26. Oktober 2021

HGB-Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss 2021

Welche Folgen haben veränderte Parameter wie Renditeniveau, Inflation und Beitragsbemessungsgrenze auf den Jahresabschluss nach HGB?


Im Herbst steht bei den meisten Unternehmen der Jahresabschluss an, bei denen mit Pensionsverpflichtung auch die Bewertung dieser Verpflichtungen. Für 2021 sind die positive Entwicklung des Renditeniveaus von Unternehmensanleihen, die Auswirkungen der Pandemie auf die Inflationsrate sowie die geplante Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, gibt einen Überblick über die wichtigsten Bewertungsparameter und deren Folgen für die Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch (HGB).

Mehrbelastung für Bilanzierung nach HGB
Das Renditeniveau für Unternehmensanleihen guter Bonität und langer Laufzeit ist deutlich gestiegen. Dennoch müssen sich Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, auf ein Jahr mit besonders hohen zusätzlichen Aufwänden aus der Zinsentwicklung einstellen: Die Longial rechnet je nach Ausgestaltung der Versorgungszusage und der Zusammensetzung des Bestandes der Versorgungsberechtigten mit einem um 20 bis 30 Prozent gestiegenen Pensionsaufwand gegenüber 2020. Denn der aktuell maßgebliche zehnjährige Durchschnittszins bei 15-jähriger Restlaufzeit wird nach Berechnungen des Pensionsberaters von 2,30 Prozent zu Beginn des Jahres auf voraussichtlich 1,87 Prozent am 31. Dezember 2021 fallen. „Der sich daraus ergebende Zinsänderungsaufwand könnte damit so hoch ausfallen wie noch nie seit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 – mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Unternehmen“, so Michael Hoppstädter. Der aktuelle Anstieg im Renditeniveau hat für die Unternehmen wenig bis keine Auswirkungen; er verlangsamt nur den Abwärtstrend der weiter fallenden Zinssätze in der andauernden Niedrigzinsphase. Dagegen profitieren Unternehmen, die nach einem internationalen Standard (International Financial Reporting Standards (IFRS) oder United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)) bilanzieren, von dem Anstieg des Renditeniveaus: „Sie können für den Jahresabschluss 2021 mit deutlich höheren Zinsen und einem fallenden Verpflichtungsumfang rechnen“, ergänzt der Longial Geschäftsführer.

Inflationsrate: Anstieg wird nicht bleiben
Orientieren sich Unternehmen bei der Anpassung laufender Renten gemäß Betriebsrentengesetz (§ 16 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG) an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, dann wirkt die Inflation als Treiber der künftigen Rentensteigerungen. Für den Jahresabschluss 2021 bedeutet dies: Zwar ist in Deutschland kurzfristig ein deutlicher Anstieg der Inflationsraten zu erkennen. Nach -0,3
Prozent im Dezember 2020 lag sie im September 2021 bereits bei +4,1 Prozent. „Doch diese Entwicklung wird schon wegen des Nachlaufeffekts der Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 so nicht bleiben. Nach unseren Berechnungen ergibt sich alleine daraus ein Absinken der Inflationsrate um mehr als 1 Prozentpunkt“, sagt Hoppstädter. Auch die Folgen der Corona-Pandemie sowie entsprechende Nachholeffekte sind nach Einschätzung der großen Notenbanken nur vorübergehend.

Folgen für den Rententrend
Daher empfiehlt die Longial, den Rententrend in der Bewertung der Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss 2021 unverändert zu belassen. Eine Rekalibrierung der Langfristerwartung erscheint dem Pensionsberater erst im Laufe des ersten Halbjahrs 2022 sinnvoll. Hoppstädter sieht einen angemessenen Rententrend aktuell in einem Bereich zwischen 1,75 und 2,00 Prozent pro Jahr – abhängig vom Bestand und mit davon abweichenden Raten im Einzelfall.

Folgen der sinkenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
2022 wird es voraussichtlich zu einer Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung von 7.100 Euro auf 7.050 Euro monatlich kommen. Diese neue Beitragsbemessungsgrenze (BBG) muss in der Bewertung zum Jahresabschluss 2021 berücksichtigt werden (sogenanntes Stichtagsprinzip). Für Zusagen der bAV mit sogenannter gespaltener Rentenformel – gehaltsabhängige Zusagen mit unterschiedlicher Leistungshöhe für Gehaltsbestandteile bis und oberhalb der BBG – kann die BBG-Absenkung Folgen haben: „Es ist mit einem überproportionalen Anstieg der Leistungen zu rechnen“, sagt Hoppstädter. Und daher auch – abhängig von der Zusage, der Zusammensetzung des Bestands und den unterstellten Trendannahmen – mit hohem Aufwand für Pensionen in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2021.