28. Juni 2017
Longial Pensionsplan: Transparenz und Kostensensibilität
„In Zeiten niedriger Zinsen stehen Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen vor besonderen bilanziellen Herausforderungen. Die Pensionsrückstellungen steigen unaufhörlich. Jahr für Jahr wird das Geschäftsergebnis über Gebühr durch den sinkenden Rechnungszins bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen belastet, ohne dass sich an der eigentlichen Versorgungszusage etwas ändert. Und die Mehrbelastungen können noch nicht mal steuerlich berücksichtigt werden“, fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, die Herausforderungen zusammen. Selbst die Reform des § 253 im Handelsgesetzbuch (HGB) im März 2016, bei der das Verfahren zur Berechnung des Diskontierungssatzes von einem sieben- auf einen zehnjährigen Durchschnittszins umgestellt wurde, hat den Unternehmen nur eine kurze Zeit zum Luftholen verschafft. Der neue zehnjährige Durchschnittszins fällt inzwischen ähnlich dramatisch wie der alte siebenjährige. Die Folge: Seit 2017 kehrt die Zinsschmelze mit aller Macht zurück. Für Unternehmen mit Pensionszusagen kann die Auslagerung der Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds einen liquiditätsschonenden Ausweg aus dem Teufelskreis bieten.
Ausweg aus der Zinsfalle
Entscheiden sich Unternehmen für einen Pensionsfonds, bedeutet das, dass für den dahin übertragenen Teil der Versorgungsverpflichtungen die nach HGB gebildeten Pensionsrückstellungen aufgelöst und in den Anhang zur Bilanz verschoben werden. Verändern sich zukünftig die Pensionsverpflichtungen aufgrund neuer Rechnungsgrundlagen – insbesondere im Rechnungszins – so ist dies nicht mehr erfolgswirksam. Das heißt: Sie stellen keinen Aufwand mehr dar, der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen werden muss. „Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der ‚Immunisierung der GuV‘ vor künftigen Rechnungszinsreduzierungen“, erläutert Michael Hoppstädter. „In vielen Fällen ergeben sich mit der Auslagerung quasi nebenbei noch interessante steuerliche Effekte. So wirkt sich die Prämie am Pensionsfonds steuerlich anders aus als die Pensionsrückstellungen.“
Prinzip „Kostensensibilität“
Der Longial Pensionsplan hat den Anspruch, sowohl bei der Ersteinrichtung als auch im weiteren Verlauf besonders kostengünstig zu sein. „Dabei setzen wir zusätzlich auf Transparenz – auch und vor allem bei den Kosten. Die „verstecken“ wir nicht in den zu zahlenden Einmalprämien, sondern stellen sie dem Kunden ganz offen dar“, betont der Longial Experte. Auch für die Steuerung der für die Auslagerung erforderlichen Liquidität hält der Longial Pensionsplan Lösungen bereit. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die erforderliche Einmalprämie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu strecken. Bereits bestehende Kapitalanlagen, wie Rückdeckungsversicherungen, können ebenfalls in den Pensionsfonds eingebracht werden und schonen so die Liquidität im Unternehmen.
Der Longial Pensionsplan: Operativer Partner der Unternehmen
Eine weitere Stärke des Longial Pensionsplans sind die beteiligten Partner. Die ERGO Pensionsfonds AG ist einer der ältesten Pensionsfonds am Markt. Die MEAG stellt vier Spezial- beziehungsweise institutionelle Fonds. Sie wurden speziell für die Kapitalanlage von Pensionsvermögen entwickelt und stellen seit vielen Jahren ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis. Die Longial übernimmt die konzeptionelle Beratung und begleitet die Unternehmen bei der Auslagerung. „Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Administration von ca. 120.000 Versorgungsverpflichtungen wissen wir, dass Unternehmen mit Teillösungen in der Verwaltung nicht gedient ist“, ergänzt Michael Hoppstädter und fährt fort: „Gemeinsam mit dem Unternehmen müssen wir auch frühzeitig an die Zukunft denken. Denn die aktiven Versorgungsanwärter bauen in der Regel weitere Versorgungsansprüche („Future Service“) auf. Daher verwaltet die Longial nach der Auslagerung auch die weiteren Versorgungsverpflichtungen, das heißt sowohl die Anwartschaften als auch die Rentenzahlungen.
Mit dem Longial Pensionsplan komplettiert der Pensionsberater aus Düsseldorf und Hamburg sein Leistungsspektrum an Beratungs-, Gutachter- und Dienstleistungsaufgaben. Weitere Details unter www.longial.de/pensionsplan/.