Altersversorgung
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn Sie die
Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
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- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)