Altersvorsorge
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)