BAV
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der
bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Durch die
bAV in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Die bAV, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die
bAV muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer
bAV zu öffnen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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