Altersvorsorge
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)