BAV
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
bAV aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Eine
bAV ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
bAV in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Ein Grund für die
bAV aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
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- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersversorgung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)