Altersversorgung
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
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- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)