Betriebliche Altersversorgung
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)