BAV
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
bAV ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
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- bAV (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
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- bAV (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
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- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)