Altersvorsorge
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)