Altersversorgung
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Als
Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
[mehr]
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Betriebsrenten)