BAV
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Ein Grund für die
bAV aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Eine
bAV ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
bAV aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- bAV (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pension, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)