Betriebliche Altersversorgung
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
betriebliche Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)