Betriebliche Altersversorgung
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
betriebliche Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)