Altersvorsorge
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)