Altersversorgung
Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Durch die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
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- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)