BAV
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
bAV aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
bAV bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die bAV. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
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- bAV (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenversicherung)
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- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- bAV (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)