Betriebliche Altersversorgung
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)