Altersversorgung
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)