BAV
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
bAV , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
bAV ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Wenngleich die
bAV in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
[mehr]
- bAV (Versicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenversicherung)