Altersversorgung
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
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- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Betriebsrenten)