BAV
Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
bAV auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
bAV . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
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- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- bAV (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)